Unsere AGB´s

§ 1. Urheberrechte

 

Von uns bzw. vom Hersteller angefertigte Entwürfe, Zeichnungen, Dateien und Filme bleiben Eigentum des Gestalters. Bei allen Logos und Schriftzügen setzten wir voraus, dass der Auftraggeber im Besitz der Vervielfältigungsrechte ist. Der Auftraggeber versichert, dass er im Besitz sämtlicher für die Be- und Verarbeitung durch den Auftragnehmer erforderlichen Lizenzen, Urheberrechte, Warenzeichnungsrechte u.a. ist. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen, die Dritte aufgrund der Verletzung solcher Rechte geltend machen, frei. Sollte sich herausstellen das o.a. Zusicherung falsch war, so muss der Auftraggeber für den daraus entstanden Schaden in voller Höhe aufkommen.
Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Zusicherung an.

 

Der Besteller verpflichtet sich, uns von Ansprüchen Dritter bzgl. des Urheberrechts der Bestellerdaufträge freizustellen. Desweiteren erteilt der Besteller die Genehmigung, für ihn gefertigte Artikel abzulichten, in den jeweiligen Katalogen, Broschüren oder Internetseiten von uns darzustellen und als Muster oder auch auf Messen zu verwenden.

Wir behalten uns das Recht vor, im Auftrag von Kunden gestaltete und sonder produzierte Artikel zu Werbezwecken oder als Muster zu verwenden und abzubilden. Wir behalten uns auch das Recht vor, an geeigneter Stelle (z.B. auf den angebrachten Produktetiketten und Einnähern auf der Rückseite) ihren Firmennamen (ihr Firmenlogo) anzubringen.

Produktionsmittel, wie zum Beispiel Filme, Siebe, Druckplatten, Klischees, Stickprogramme, Stanzen und Werkzeuge bleiben in jedem Fall Eigentum von uns. Die Zugänglichmachung für Dritte, Vervielfältigung oder Weiterverwendung bedarf der Genehmigung von uns. Entwürfe genießen den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums.

 

§ 2. Gewährleistung, Verjährung, Haftung

 

Werden Bedienungs- und Pflegeanweisungen nicht befolgt, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Der Käufer muss die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von acht Arbeitstagen prüfen. Mängel müssen UNS schriftlich mitgeteilt werden. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie UNS innerhalb von einem Jahr nach Beginn des gesetzlichen Verjährungsbeginns schriftlich zugehen.
Beanstandete Ware ist UNS auf Verlangen zur Abholung am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen eventuelle Kosten für das Zusammenführen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.
Dem Auftraggeber obliegt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Wir leisten Gewähr für Mängel der Lieferung zunächst nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. Bei einem nur geringfügigen Mangel steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware können produktionstechnisch bedingt sein und stellen keinen Mangel dar.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
Farbbezeichnungen und Größenangaben wie sie in Publikationen (Katalog, Internet, etc.) erscheinen, unterliegen keinerlei Normen. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Aber selbst bei Farbbezeichnungen von denen die meisten Verbraucher eine Vorstellung haben kommt es oft zu Abweichungen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten oder im Internet wiedergegebenen Farbpunkte lösen. Jeder Monitor stellt Farben anders dar und Druckfarben entsprechen nicht dem realen Gewebe.
Geringfügige Abweichungen in, Farbe oder Material des Artikels sowie geringfügige Farbabweichungen beim Druck und andere Abweichungen der Veredelung wie z.B. bei Einwebungen, Prägungen und Stickereien aufgrund der Materialbeschaffenheit des Artikels und abweichender Materialbeschaffenheit des Artikels innerhalb einer Charge, werden vom Besteller toleriert, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Leichte Farbabweichungen bei unveränderten Nachbestellungen der gleichen Artikel sind insbesondere im Textilbereich unvermeidbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren spätestens ein Jahr nach Ablieferung der vertraglichen Leistungen, bei Verbrauchern nach zwei Jahren, sofern keine Arglist nachgewiesen ist. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Gefahrübergang.
Gewährleistungsansprüche gegen UNS stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die vertragsgegenständliche Ware eingreift, sie – wie auch immer – modifiziert, unabhängig in welchem Umfang die Modifikation stattgefunden hat. Der Käufer verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Modifizieren (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. von weiteren Lieferanten untersuchen zu lassen.
Die Haftung von Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, uns oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht. Etwaige Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
Waren, und Materialien die wir vom Kunden zur Weiterverarbeitung erhalten, sind nicht gegen Elementarschäden versichert. Jegliche Haftungsansprüche für Beschädigungen die bei der Be- oder Verarbeitung entstehen, schließen Wir aus.

Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Wir haften nicht, falls sie die von ihr geschuldeten Leistungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. höherer Gewalt wie Streik, Aufruhr, Krieg, Ausfall von Mitarbeitern oder technischen Einrichtungen ohne Verschulden von uns, Nichtbelieferung durch Zulieferer), nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich in diesen Fällen um den Zeitraum, in dem wir aus den zuvor genannten Gründen an der Leistungserbringung gehindert sind und um eine angemessene Anlaufzeit nach der Behinderung.

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen und eventuelle Rügen innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Bei mangelhafter Ware und rechtzeitiger Rüge sind wir zur Ersatzlieferung oder Erstattung des Minderwertes verpflichtet. Ob eine Ersatzleistung oder ein Rabatt, oder die komplette Rücknahme der Lieferung gewährt wird, wird im Einzelfall von uns entschieden. Ansprüche auf Wandlung oder Schadensersatz, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Im Schadenshöchstfall wird die komplett gelieferte Ware von uns zurückgenommen. Bei angelieferter Ware (Lohnarbeit) , haften wir im Höchstfall für unseren Veredelungswert, nicht aber für die angelieferte Ware. Die Gewährleistung auf gelieferte Ware umfasst Mängel, welche nachweislich auf fehlerhaftem Material oder mangelhafter Verarbeitung beruhen. Ausgeschlossen sind Mängel, die durch Transport, unsachgemäße Behandlung, Veränderung des gelieferten Gegenstandes oder natürlichen Verschleiß entstanden sind. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung
oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Schriftlich genehmigte Rücksendungen haben auf Kosten des Rücksenders zu erfolgen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Produktion von Artikeln zu technisch bedingten Abweichungen in Farbe und Qualität kommen kann. Insbesondere bei der Stickerei kann es zu Abweichungen in der Platzierung kommen. Unser Schadensersatz erstreckt sich im Höchstfall auf die Rücknahme der Lieferung. Weitergehender Schadensersatz wird hiermit ausgeschlossen.
2. Ausgenommen von jeder Gewährleistung sind alle Schäden, die durch Feuer, Frost, unsachgemäße Behandlung, natürliche Abnutzung, durch chemische, elektrische oder elektrolytische Einflüsse oder andere unabwendbare, von uns nicht zu vertretende Umstände entstanden sind.

§ 3. Eigentumsvorbehalt


Ist der Kunde Verbraucher, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der  Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären diesen ausdrücklich. In der Pfändung der Kaufsache durch UNS liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller UNS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir der Pfändung widersprechen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten seiner Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den Ausfall.
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura – Endbetrages (einschließlich Mehrwehrsteuer) ab, die ihm aus der Wiederveräußerung an seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selber einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach kommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder die Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner im Einzelnen bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Wird die Kaufsache mit anderen, unseren nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so erworbene Allein- oder Miteigentum für uns.
Wir verpflichtet uns, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 4. Textilprodukte – Produkteigenschaften

 

Es gelten die von uns aufgeführten Produkteigenschaften. Herstellerangaben auf Verlinkungen sowie deren Angaben auf ihren Internetseiten können variieren und müßen nicht den bei uns angegebenen Produktangaben entsprechen. Insbesondere bei durch uns weiterverarbeiteten Textilien und sonstigen Produkten können die ursprünglichen Produkteigenschaften verändert werden. Dies bezieht sich z.B. auf ursprüngliche Zertifizierungen der Textilien oder textilen Produkte. Das durch unsere Arbeitsschritte entstehende Verkaufsprodukt entspricht in den Produktangaben immer nur bzw. mindestens den von uns aufgeführten Produktangaben in unseren Angeboten und im Onlineauftritt. Mögliche Änderungen in der Herstellungsproduktion seitens des Herstellers behalten wir uns vor.

Wir sind bestrebt, von Ihnen vorgelegte Farben und Raster so nah als möglich zu erreichen, müssen uns aber wie für die Bereiche des Textildruckes allgemein üblich, gewisse Toleranzen vorbehalten. Es ist zu beachten, dass die gewünschten Druckfarben nur auf weißem Hintergrund fast farbgetreu wiedergegeben werden können. Für drucktechnisch bedingte Abweichungen des Druckstandes und der Druckfarbe können wir aufgrund von Materialbeschaffenheit und Produktfarbe keine Gewährleistung/Garantie übernehmen. Sollten Sie auf ein Andruckmuster verzichten, weisen wir nochmals ausdrücklich daraufhin, daß jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Textrichtigkeit, Druckfarben und Druckelementen erlischt.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß Abweichungen produkt- und produktionsbedingt in Verarbeitung, Ausführung und Material, sowie beim Druck in der Farbigkeit, beim Stand und im Ergebnis auftreten können. Desweiteren können Abweichungen in der Qualität wie das Durchschlagen des Textils im Druckbild oder Fasern im Druckbild auftreten.
Bei beschichteten Materialien und Produkten mit Nylon kann sich der Druck, je nach Beschaffenheit der Ware nach einiger Zeit eventuell ablösen.
Diese Probleme sind produktionsbedingt und nicht auszuschließen. Reklamationen sind daher ausgeschlossen.

Es gelten die von uns aufgeführten Produkteigenschaften. Herstellerangaben auf Verlinkungen sowie deren Angaben auf ihren Internetseiten können variieren und müßen nicht den bei uns angegebenen Produktangaben entsprechen. Insbesondere bei durch uns weiterverarbeiteten Textilien und sonstigen Produkten können die ursprünglichen Produkteigenschaften verändert werden. Dies bezieht sich z.B. auf ursprüngliche Zertifizierungen der Textilien oder textilen Produkte. Das durch unsere Arbeitsschritte entstehende Verkaufsprodukt entspricht in den Produktangaben immer nur bzw. mindestens den von uns aufgeführten Produktangaben in unseren Angeboten und im Onlineauftritt. Mögliche Änderungen in der Herstellungsproduktion seitens des Herstellers behalten wir uns vor.

§ 5. Farbbezeichnungen und Größenangaben


Bei der Herstellung eingewebte kleine Fremdfadenreste begründen keine Mangelansprüche.
Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann es bei sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür sind in der Regel ausgeschlossen.

 

§ 6. Lieferung und Lieferverzug


Verspätete oder unterbliebene Lieferungen begründen in keinem Fall einen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Können vereinbarte Lieferzeiten aufgrund höherer Gewalt, einer Betriebsstörung oder Lieferverzug unserer Vorlieferanten nicht eingehalten werden so sind wir berechtigt die Lieferfrist um den Behinderungszeitraum zu verlängern oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten.

Ist der Auftraggeber ein privater Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. In allen andern Fällen sechs Monate.

§ 7. Druck auf Kundenware

 

Die Textilien sind frei von für die beschädigungsfreie Anlieferung unnötigen Umverpackungen und Folien und bereitzustellen, so dass vor oder während der Verarbeitung keine unüblichen und unnötigen Kosten entstehen. Die Mehrkosten der Verarbeitung für falsch bzw. ungeeignet ge- oder verpackter Waren werden nach Aufwand berechnet. Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist die vom Kunden angegebene Menge. Wird zwingend eine genaue Auflagenhöhe gefordert, muss der Anlieferung eine zusätzliche Anzahl an Textilien, besonders gekennzeichnet, beigelegt werden. Die Menge richtet sich nach der Auflagenhöhe.

Für Andrucktests zur optimalen Druckeinstellung wird ausreichend Zuschussware nach Absprache benötigt.
Falls kein Zuschuss gestellt wird, werden keine Kosten übernommen bzw. wird keine Reklamation akzeptiert bei evtl. durch Andrucktests noch nicht optimal gelungenen Drucken, bzw. die dadurch evtl. nicht brauchbare Ware.
Druckqualität und Waschbeständigkeit sind stark vom verwendeten Textil und dessen Oberfläche abhängig, ebenso von der Ausrüstung der Stoffe. Abweichungen der Druckqualität innerhalb einer Auflage bzw. verminderte Waschbeständigkeit aufgrund dieser Kriterien können nicht reklamiert werden.
Die Fixierung von Druckfarbe in Kombination mit dem benötigten Pretreatment (Vorbehandlung) auf den Textilien erfolgt durch Hitzeeinwirkung. Durch evtl. vorhandene Chemierückstände können hierbei Verfärbungen der Textilien auftreten o.ä., welche sich i.d.R. bei der ersten Wäsche auswaschen. Für derartige Verfärbungen wird keine Verantwortung übernommen bzw. können diese nicht reklamiert werden.
Für weitere Beständigkeiten der Drucke auf gestellte Fremdware nach kundenspezifischen Anforderungen können wir nicht garantieren. Entsprechende Vorversuche sind durch den Kunden selbst durchzuführen.
Um die vom Kunden gewünschten Farbeinstellungen genauestmöglich zu erzielen, muss ein farbverbindliches Proof. gestellt werden. Farbabweichungen können ohne gestellte Aufsichtsvorlage nicht reklamiert werden.
Bei Farbangaben z.B. nach Pantone sind im Digitaldirektdruck nur annähernde Farbtöne möglich, leichte Farbabweichungen können nicht reklamiert werden.
Bei gestellten Dateien wird davon ausgegangen, dass diese in Endgröße angelegt sind. Ansonsten benötigen wir eine schriftliche Angabe der gewünschten Maße in cm Angabe, sowohl für Motivgrößen als evtl. auch für Positionierungen. Grafische Darstellungen von Positionierungen ohne cm Angaben sind nicht verbindlich und können nicht reklamiert werden.
Alle Änderungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen können nicht reklamiert werden.
Sollten während des Druckprozesses nicht vorhersehbare Probleme auftreten, welche im direkten Zusammenhang mit der Qualität bzw. Ausrüstung der gestellten Textilien stehen, wird vorbehalten, anfallende Zusatzarbeiten bzw. den Mehraufwand zusätzlich zu berechnen.
Bei nicht absprachegemäß gestellten Daten, evtl. notwendigen Datenkorrekturen und evtl. zusätzlich anfallenden Andruckkosten können diese zusätzlich berechnet werden.
Bei gestellter Kundenware wird von druckfertig vorbereiteter Ware ausgegangen.
Nicht vorhersehbare bzw. nicht abgesprochene notwendige Zusatzarbeiten wie z.B. Auspacken aus Einzelverpackung oder Ähnliches werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.
Sollte es durch auftretende Unklarheiten bezüglich der Daten oder der Ware zu Lieferverzögerungen kommen, welche nicht von uns vorhersehbar bzw. verschuldet sind, kann dies nicht reklamiert werden.
Jeder Auftrag wird grundsätzlich nur einmal bearbeitet. Warenkontrolle findet – wenn nicht ausdrücklich anders besprochen – nur direkt vor der Produktion statt. Sollten bei angelieferter Ware durch nicht korrekte Stückzahlen Verzögerungen in der Produktion eintreten, sind Wir dafür nicht verantwortlich zu machen.

Das Bedrucken von vom Kunden angelieferten Textilien geschieht nur in Ausnahmefällen und unterliegt folgenden besonderen Bedingungen.
Für vom Kunden angelieferte Textilien haften wir nicht. Die Eignung zum Bedrucken der uns zur Verfügung gestellten Textilien wird von uns nicht getestet oder garantiert. Die Prüfung der Haltbarkeit und Waschbarkeit  von Applikationen oder Bedruckungen liegt beim Kunden. Hierfür können Andruckmuster bereitgestellt werden. Reklamationen sind nach Freigabe nicht mehr möglich.

Für von Kunden angelieferte Textilien wird keine Haftung übernommen hinsichtlich Beschädigungen und Verschmutzungen während der Lagerung und des Druckprozesses oder Verlust, sofern nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. Angelieferte Textilien werden von uns nicht abgezählt und bestätigt.

Ein Musterdruck erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

§ 8. Rückgabeklausel


Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, unveredelte Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht durch Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu 100,00 € der Verbraucher, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 100,00 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Der Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

§ 9. Muster


Für Musterbestellungen gelten dieselben Bedingungen wie für die Warenbestellung. Alle Muster sind kostenpflichtig und werden zum Einzelpreis berechnet. Muster sind generell von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.

§ 10. Waschbarkeit


Die am Textil angegebene Waschbeständigkeit von teilweise bis zu 90 Grad Celsius wird durch die Bedruckung auf 30 Grad Celsius herabgesetzt. Durch die Veredelung der Artikel durch Aufdruck, Transfers oder anderer Verfahren wird die auf den Labeln der Textilien angegebene Waschanleitung ungültig. Die auf den Artikeletiketten angegebenen Wasch- und Pflegeanleitungen beziehen sich ausschließlich auf neutrale, nicht veredelte Artikel. Zusätzlich ist zu beachten, daß Textilien, die im Textildruck geltenden Verarbeitungen veredelt worden, nicht im Trockner getrocknet werden dürfen. Außerdem dürfen diese Textilien nur auf der nicht veredelten Seite gebügelt werden. Bis zu 5 % Ausschuß muß beim Textildruck gerechnet werden. Rechnungsabzug diesbezüglich nicht möglich.

 

§ 11. Mängelhaftung


Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich gem. § 377 HGB, spätestens jedoch eine Woche nach Empfang der Ware durch eingeschriebenen Brief angezeigt werden. Insbesondere bei Teillieferung ist die Forderung unerläßlich, damit weitere Schäden vermieden werden können. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Maßgebend für die Qualität der von uns ausgelieferten Waren sind die von uns angegebenen Werte, für die Ausführung der Ausfallmuster die zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Unerhebliche Abweichungen in der Qualität und Auslieferung der Ware behalten wir uns vor, wenn sie durch Rohstoffe oder aus technischen Gründen unvermeidlich sind. Ist die Reklamation begründet, kommen wir für die Fehler nach unserer Wahl durch Instandsetzung der Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift auf. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Überprüfung des/der reklamierten Artikel zu gestatten. Sofern er uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit. Ansprüche auf Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Ebenso sind Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden, insbesondere Personenschäden, Sachschäden und Betriebsstörungen. Für unsere Beratung wird keine Haftung übernommen. Sie befreit den Kunden nicht von der persönlichen Prüfungspflicht.

Beanstandete Ware ist uns auf Verlangen zur Abholung am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen eventuelle Kosten für das Zusammenführen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten. Im Falle berechtigter Beanstandung haben wir das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung. Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir veredelte Ware die nicht von uns selbst veredelt wurde, nicht als Reklamation zurücknehmen können. Der Käufer verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Veredeln (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. von seinem Veredelungsbetrieb untersuchen zu lassen.

 

 

§ 12. Versand und Versandkosten


Lieferungen erfolgen ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Versand erfolgt mit einem Frachtführer unserer Wahl. Versandkosten werden dem Entspreched berechnet. Damit sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapieren und bei Normalversand übliche Transport- und Zustellungskosten abgegolten.  Soll oder muss die Lieferung zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Kosten zusätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

§ 13. Dritte und Datenschutz

 

 

Wir können Dritte mit der Durchführung der Leistung beauftragen.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind WIR berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und ihre Leistungen zu verweigern.
Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen des Auftraggebers sind nur zulässig, wenn die betreffende Gegen-Forderung des Auftraggebers unbestritten und rechtskräftig ist.
W
ir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Auftraggeber mitgeteilten Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sowie den sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu speichern und zu verarbeiten.

Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen vom Sinn und Inhalt am nächsten kommt.

 

 

 

§ 14. Änderung und Ergänzung der AGB´s

 

 

Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen vom Sinn und Inhalt am nächsten kommt.

Geltungsbereich:
Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß unserer AGB. Jegliche Abweichungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Eventuell abweichenden Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers wird hiermit widersprochen. 

 

 

§ 15. Zahlung

 

Rechnungsdatum ist Tag der Lieferung. Übliche Zahlungsbedingung ist Vorkasse. Wir behalten uns das Recht vor, anstelle der üblichen Zahlungskonditionen mit anderen mit dem Kunden zu vereinbarenden Zahlungskonditionen zu liefern.

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen von uns sofort fällig und spätestens 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Wir berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auch auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Wir über den Betrag verfügen können. Die Annahme von Schecks bedarf der schriftlichen Vereinbarung bei Auftragserteilung; hierbei gilt die Zahlung als erfolgt, wenn die Frist von 7 Tagen nach der Einlösung des Schecks verstrichen ist. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist (Verzugseintritt nach 30 Tagen) Zinsen in Höhe von 5% – Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (derzeit 2,7%) p.a. zu berechnen.
Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir einen Scheck angenommen haben. wir sind in diesem Fall auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Das gleiche Recht behalten wir uns vor bei Erstbestellern und Sonderanfertigungen vor.

 

§ 16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht


Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) findet unter keinem Aspekt statt. Vertragssprache ist deutsch.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Teile, von uns und Kunde, soweit die Parteien Kaufleute sind, ist Gerichtsstand ausschließlich der Firmensitz. Andernfalls gelten die Bestimmungen der ZPO (Zivilprozessordnung) der Firmensitz. Der Geschäftssitz von uns, soweit eine Vereinbarung des Erfüllungsorts und des Gerichtsstands rechtlich zulässig ist. Abweichungen oder Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter von uns schriftlich bestätigt worden sind.


§ 17. Angebote


Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Rechtsverbindliche Auftragsannahme erfolgt erst durch unsere schriftliche Bestätigung. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.

 

 

Salvatorische Klausel

 

 

Sollten einzelne Bestimmungen, Zahlungs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.